, die Ausbildung zum BTA/CTA/MTA oder PTA abgeschlossen oder die Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten absolviert hast: Wir freuen uns auf kompetente Verstärkung. Als durchsetzungsstarke Persönlichkeit
für Niedersachsen sowie die APrV und das MTA-G MTA Reformgesetz Bundesgesundheitsministerium VORRAUSETZUNGEN: Nach §14 des APrV und dem MTAG sind Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Praxis: Mindestens 2000